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Zweck des Vereins ist die Teilnahme an der
politischen Willensbildung, insbesondere durch Förderung und
Unterstützung von Angehörigen, sowie Mandatsträgern der Wählergruppe
"Freie Wähler".
Der Verein verfolgt im Sinne des §52 AO 1977
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:
a) Information der Öffentlichkeit über
kommunalpolitische Belange
b) Durchführung von Versammlungen und Vorträgen
c) Nominierung von Bewerbern für die Wählergruppe
„Freie Wähler“.
Mitglied kann jeder werden, der nicht Mitglied
einer politischen Partei oder Vereinigung ist, ausgenommen Angehörige
der Wählergruppe „Freie Wähler Hausharn“.
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